HR Übersetzungsagentur – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle bestehenden und künftigen Rechtsgeschäfte zwischen der HR Übersetzungsagentur, Jenneweg 35, 66113 Saarbrücken, Deutschland (im Weiteren “HR”) und dem Kunden. Diese werden vom Kunden mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Auftragsabwicklung. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass HR dies im Einzelfall ausdrücklich anerkennt. Hierfür ist Schriftform erforderlich.


2. Auftragserteilung
2.1 HR erstellt auf der Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen und übermittelten Daten ein unverbindliches Angebot zur Erstellung einer Übersetzung.
2.2 Preise und Liefertermine können jederzeit widerrufen werden, falls HR vor Erstellung des Angebots noch nicht den vollständig zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Text einsehen konnte.
2.3 Mit Annahme des Angebotes kommt ein Übersetzungsvertrag zwischen dem Kunden und HR zu den im Angebot genannten Bedingungen zustande. Ein Auftrag kommt nur zustande, wenn der Kunde das Angebot in elektronischer oder sonstiger schriftlicher Form bestätigt und wenn die entsprechende schriftliche Auftragsbestätigung von HR an den Kunden übersandt worden ist.
2.4 Für HR kann jede natürliche oder juristische Person als Auftraggeber gelten, die ihm einen Auftrag erteilt hat, es sei denn, diese natürliche oder juristische Person hat ausdrücklich erklärt, dass sie im Auftrag und auf Rechnung eines Dritten handelt, dessen Namen und Anschrift sie HR bei Auftragserteilung mitteilt.
2.5 HR kann die Übersetzung eines Textes zurückweisen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen Texte mit strafbaren Inhalten und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen, zur Übersetzung gegeben werden, sowie dann, wenn eine Bearbeitung des Textes wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage eine Übersetzung in dem vom Kunden vorgegebenen Zeitraum in angemessener Qualität unzumutbar erscheint.
2.6 Vereinbarungen mit und Zusagen von Vertretern oder Mitarbeitern von HR sind erst nach schriftlicher Bestätigung von HR rechtsverbindlich.
2.7 HR ist bei berechtigtem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers befugt, vor Beginn oder Fortsetzung der Auftragsausführung vom Auftraggeber einen Vorschuss zu verlangen.


3. Ausführung von Aufträgen, Geheimhaltung
3.1 HR fertigt die Übersetzung zu den vereinbarten Bedingungen an. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erstellt und liefert HR eine Arbeitsübersetzung. HR verpflichtet sich, einen vom Kunden vorgegebenen Text sach- und fachgerecht in die vereinbarte(n) Sprache(n) zu übersetzen oder übersetzen zu lassen und dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird. Übersetzungen werden dabei je nach Bedeutung des Originaltextes wörtlich bzw. sinngemäß nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes vorgenommen. Die Berücksichtigung einer beim Kunden eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung.
3.2 HR ist berechtigt, sich bei der Erbringung der Übersetzungsleistung geeigneter und überprüfter Dritter zu bedienen. Die Vertragsbeziehung des Kunden besteht ausschließlich zu HR.
3.3 HR liefert die fertige Übersetzung in der vereinbarten Form. Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Eillieferungen, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars sind nicht Bestandteil des Vertrages, soweit etwas anderes nicht vereinbart wurde.
3.4 Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Kunden.
3.5 HR wird die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Informationen über den Kunden sowie ausgehändigten Unterlagen und Materialien, vertraulich behandeln und verpflichtet sich, diese ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder zu verwenden oder zu verwerten noch an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich ist.
3.6 Die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Übersetzung ist zulässig. HR verpflichtet sich, diese Dritten zur Geheimhaltung zu verpflichten.
3.7 Falls bei bestimmten Unterlagen strengere Geheimhaltungsverpflichtungen zu beachten sind, ist der Kunde verpflichtet, HR diese Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich ausdrücklich mitzuteilen und die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.
3.8 Die im Rahmen des Auftrags vom Kunden erhaltenen Daten oder die als Datei vorliegende Übersetzung selbst verbleiben zu Zwecken der Archivierung bei HR. Die Löschung dieser Daten erfolgt nur aufgrund des ausdrücklichen Wunsches des Kunden.


4. Lieferfristen
4.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind alle Lieferfristen vorläufig. HR unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, sollte es feststellen, dass es eine Lieferfrist nicht einhalten kann.
4.2 Kann HR eine bestimmte schriftlich vereinbarte Lieferfrist aus anderen als sich seiner Kontrolle entziehenden Gründen nicht einhalten und ist dem Auftraggeber eine Verzögerung in vernünftigem Rahmen nicht zuzumuten, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall ist HR jedoch nicht zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet.
4.3 Die Auslieferung gilt zum Zeitpunkt des Versands per Post, Telefax, Telex, Kurier, Modem und/oder Internet, usw. als ausgeführt.
4.4 Die Auslieferung von Daten per E-Mail gilt als zum Zeitpunkt der gemeldeten Versandbestätigung durch das Medium als erfolgt.
4.5 Der Auftraggeber unterstützt HR bei der Auftragsausführung, indem er in vernünftigem Rahmen alle erforderlichen oder wünschenswerten Maßnahmen im Hinblick auf die rechtzeitige Auftragsausführung ergreift.
4.6 Der Auftraggeber bemüht sich nach besten Kräften, die Auslieferung des nach Maßgabe des Vertrags von HR gefertigten Produkts zu erleichtern. Jede Annahmeverweigerung des Produkts von HR stellt eine Leistungsstörung seitens des Auftraggebers dar, und die Bestimmungen von Absatz 7.3 finden entsprechend Anwendung, auch wenn keine ausdrückliche Annahmeaufforderung erfolgte.


5. Änderung und Annullierung von Aufträgen
5.1 Nimmt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss wesentliche Änderungen am Auftrag vor, ist HR berechtigt, entweder den angegebenen Preis und/oder die Lieferfrist zu ändern oder die Auftragsausführung nachträglich abzulehnen. Im letzteren Fall zahlt der Auftraggeber für die bereits ausgeführte Übersetzungsarbeit.
5.2 Bei Annullierung eines Auftrags durch den Auftraggeber ist HR berechtigt, die Zahlung für bereits ausgeführte Übersetzungsarbeiten im Rahmen dieses Auftrags sowie eine Entschädigung für die für den restlichen Auftrag durchgeführten Recherchen auf Stundenbasis zu fordern. HR stellt dem Auftraggeber auf Verlangen die bereits ausgeführten Übersetzungsarbeiten zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Qualität.
5.3 Sollte HR für die Auftragsausführung Zeit eingeplant haben, kann es dem Auftraggeber für den nicht ausgeführten Teil der Übersetzungsarbeit 50% des angegebenen Preises in Rechnung stellen.


6. Nutzungsrechte
6.1 HR überträgt dem Kunden – vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der fälligen und unbestrittenen Vergütung – die zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkten ausschließlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte an der Übersetzung sowie ggf. sonstigen Schutzrechte an der Übersetzung. Der Kunde darf diese Rechte auf Dritte übertragen, ohne dies HR vorher anzuzeigen, und ohne dass eine Zustimmung von HRerforderlich ist.


7. Preise und Zahlung
7.1 Die Vergütungsangaben im Angebot verstehen sich ausschließlich in Euro, soweit keine andere Währung ausdrücklich vereinbart wurde. Wechselkursrisiken gehen zu Lasten des Kunden.
Die in den Angeboten genannten Preise gegenüber dem Kunden sind Netto-Preise exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.2 Übersetzungen werden grundsätzlich nach Wortzahl in der Ausgangssprache sowie unter Berücksichtigung der Sprachkombination, Schwierigkeit und Fachbereich der Übersetzung berechnet, es sei denn, für einen Auftrag wird zuvor ein Pauschalhonorar vereinbart. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Wortpreis multipliziert mit der Wortzahl den Mindestsatz nicht übersteigt.
7.3 Die vereinbarte Vergütung wird mit Lieferung der Übersetzung und nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. HR stellt dem Kunden eine entsprechende Rechnung. Die Forderungen sind innerhalb von 30 Tagen zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist HR berechtigt, den Verzugsschaden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug ist HR berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu verlangen. Falls HR in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist HR berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, HR nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.4 Besondere und zusätzlich vereinbarte Leistungen bedingen einen Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, das ausschließliche Korrekturlesen, Lektoratsarbeiten, Eillieferungen, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt.


8. Abnahme und Gewährleistung
8.1 Der Kunde hat die gelieferte Übersetzung unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der Übersetzung sind unverzüglich schriftlich gegenüber HR zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung.
8.2 Erfolgt nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Rüge, gilt die Übersetzung als vertragsgemäß erbracht und abgenommen.
8.3 Für Mängel der Textvorlage haftet der Kunde.
8.4 Soweit die Übersetzung von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, hat der Kunde HR eine dem jeweiligen Fall angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Kunden selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen, fehlerhafte Originaltexte. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Bei begründeten ordnungsgemäß gerügten Mängeln hat HR das Recht, nach eigener Wahl die Übersetzung mindestens zwei Mal nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.
8.5 Das Recht des Auftraggebers auf Reklamation verfällt, wenn er den Teil des Produkts, auf den sich die Reklamation bezieht, selbst bearbeitet hat oder in seinem Auftrag hat bearbeiten lassen, unabhängig davon, ob er das Produkt anschließend an einen Dritten ausgeliefert hat oder nicht.


9. Haftung
9.1 HR haftet ausschließlich für einen Schaden, der nachweislich eine unmittelbare Folge eines HR zuzuordnenden Fehlers ist. HR haftet unter keinen Umständen für andere Schäden wie Folgeschaden, Gewinnausfall oder Schaden auf Grund von Verzögerungen.
9.2 Die Haftung wird bei leichter Fahrlässigkeit auf den Rechnungswert des betreffenden Auftrags beschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit wird die Haftung auf das Doppelte des Rechnungwertes der schadenstiftenden Leistung beschränkt. Die Haftung von HR ist jedoch auf jeden Fall auf maximal 5.000 Euro beschränkt. Die Haftungsgrenze verringert sich auf ein Drittel, wenn der Kunde gegen den verursachten Schaden versichert ist.
9.3 Eine etwaige Mehrdeutigkeit des zu übersetzenden Texts entbindet HR von jeglicher Haftung.
9.4 Die Beurteilung der Frage, ob die Verwendung eines von HR zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Textes oder der von HR gelieferten Übersetzung/bearbeiteten Version derselben die Gefahr von Körperverletzungen birgt, geht allein zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers.
9.5 HR haftet nicht für Schäden an oder für den Verlust von Dokumenten, Daten oder Datenträgern, die der Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, um die Erfüllung des Vertrags zu erleichtern. HR haftet ferner nicht für Kosten und/oder Schäden, die durch (a) den Einsatz von Informationstechnik und Telekommunikationsmitteln, (b) den Transport oder Versand von Daten oder Datenträgern oder (c) durch etwaige Computerviren in den von HR gelieferten Dateien oder Datenträgern verursacht werden.
9.6 HR haftet nicht dafür, dass die jeweilige Übersetzung für den Verwendungszweck des Kunden zulässig oder geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Übersetzung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird.
9.7 Der Auftraggeber sichert HR Freistellung gegen alle Ansprüche Dritter zu, die sich aus der Verwendung des Produkts ableiten und schließt damit jede Haftung von HR auf Grund dieses Absatzes aus.
9.8 Der Auftraggeber verpflichtet sich auf ähnliche Weise, HR gegen sämtliche Ansprüche Dritter auf Grund einer behaupteten Verletzung von Eigentumsrechten, Patentrechten, Urheberrechten oder anderer Rechte des geistigen Eigentums in Verbindung mit der Erfüllung des Vertrags schadlos zu halten.


10. Auflösung
10.1 HR ist, ohne gegenüber dem Auftraggeber schadenersatzpflichtig zu sein, berechtigt, den Vertrag (insgesamt oder teilweise) zu kündigen oder seine Erfüllung aufzuschieben, falls der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt sowie bei Insolvenz, Moratorium oder Liquidation des Unternehmens des Auftraggebers. HR ist in diesen Fällen ferner dazu berechtigt, den Auftraggeber zur unverzüglichen Zahlung aufzufordern.
10.2 Kann HR seinen Verpflichtungen durch Umstände, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, nicht nachkommen, ist es berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne schadenersatzpflichtig zu sein. Solche Umstände beinhalten u.a. Feuer, Unfall, Krankheit, Streik, Aufruhr, Krieg, Transportbehinderungen, behördliche Maßnahmen, Leistungsunterbrechung von Internet-Providern oder andere Ereignisse höherer Gewalt.
10.3 Sollte HR auf Grund höherer Gewalt gezwungen sein, die weitere Auftragsausführung einzustellen, ist der Auftraggeber dennoch zur Zahlung der bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeit und der damit verbundenen Kosten und Unkosten verpflichtet.


11. Rechte Dritter und Freistellung
11.1 Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den zu übersetzenden Texten bestehen, welche einer Bearbeitung und Übersetzung sowie der Weitergabe an Dritte zur Übersetzung entgegenstehen. HR ist berechtigt, gegebenenfalls geeignete Unterlagen zur Klärung dieser Rechte zu fordern.
11.2 Der Kunde stellt HR und dessen Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren Bearbeitung beruhen.


12. Werberecht
12.1 HR ist berechtigt, den Namen und die Marke des Kunden als Referenz in der Eigenwerbung anzugeben.


13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Der Vertrag gilt als in der Bundesrepublik Deutschland ausgefertigt und unterliegt deutschem Recht.
13.2 Gerichtsstand für die Schlichtung von Streitigkeiten ist Saarbrücken, Deutschland.

 

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